- Bei gesetzlich versicherten Patienten muss die Versicherten-Karte im aktuellen Quartal eingelesen sein
- Eventuell kann eine Rücksprache mit
Ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin erforderlich sein
- Ärztliche Beratung
und Vereinbarung
von Terminen erfolgt
ausschließlich
telefonisch